Aussetzung der Anforderung der jährlichen Registrierung der Fachschaftsräte der Universität Potsdam
Hiermit bestätigt das Präsidium des 23. Studierendenparlaments der Universität Potsdam auf Grundlage der Satzung der Studierendenschaft in aktueller Fassung, die Aussetzung der Anforderung aktualisierter Registrierungen der Fachschaftsräte gemäß Satzung der Studierendenschaft bis zum 20. Juni 2021.
- Die Fachschaftsräte gelten gemäß ihrer letzten ordentlichen Registrierung entsprechend als organisiert.
- Den Fachschaftsräten stehen im Sinne des Punktes 1 die, aus der Satzung der Studierendenschaft abzuleitenden, finanziellen Mittel einer organisierten Fachschaft zur Verfügung.
- Die Punkte 1 und 2 gelten für jene Fachschaften, die im entsprechenden Zeitraum vom 04.08.2020 bis 20.06.2021 keine Wahlen durchführen. Mit Ablauf der Frist obliegt es den Fachschaften innerhalb von 30 Tagen die Wahlen nachzuholen und mit denen der Studentischen Gremien durchzuführen.
- Dem Präsidium des Studierendenparlaments obliegt die Informationspflicht über die Bestätigung der Aussetzung gegenüber dem Studierendenparlament.
- Das Präsidium des Studierendenparlaments behält sich vor binnen 30 Tage nach Verkündung diese Vereinbarung zu widerrufen.
- Entsprechend der Begründung ist auf die Aussetzungsvereinbarung vom 27.05.2020 zu verweisen. Diese Vereinbarung tritt ab dem 03.02.2020 in Kraft.
FSRs müssen nach einer Neuwahl registriert werden. Vorher können keine Ausgaben abgerechnet werden und es besteht kein Stimmrecht bei der VeFa. Die Registrierung gilt für ein Jahr. Danach muss eine neue Wahl stattfinden und der FSR muss erneut registriert werden.
Laut §20 (9) der Satzung der Studierendenschaft sollen sich FSRs beim Präsidium des StuPas registrieren. Da die FSR-Registrierung aber vor allem für die VeFa relevant ist, wurde sich darauf geeinigt, dass die Registrierung vom VeFa-Präsidium übernommen wird.
Zur Registrierung müssen folgende Unterlagen per E-Mail und per Hauspost beim VeFa-Präsidium eingereicht werden:
- Per E-Mail an praesidium@vefa.uni-potsdam.de
- Eingescanntes Wahlprotokoll
- Aus dem Wahlprotokoll muss hervorgehen, dass die Wahl der Satzung der Fachschaft und der Satzung der Studierendenschaft und den Grundsätzen unmittelbar, frei, gleich und geheim entsprochen hat. Es muss außerdem die Informationen enthalten, wer wann und wo gewählt wurde (inklusive Datum der Wahlankündigung) und wie die Stimmverteilung war.
Um Ersterem zu entsprechen, muss vom Dezernat für Studienangelegenheiten (D2) ein vollständiges Wählerverzeichnis für eure Fachschaft ausgestellt werden. Bitte fragt mindestens 3 Wochen vor eurem Wahltermin mit dem Antragsformular an unter sabina.bieber@uni-potsdam.de.
Das Wahlprotokoll muss außerdem unterzeichnet werden von der unabhängigen Wahlleitung, die nicht zur Wahl kandidiert hat.
- Aus dem Wahlprotokoll muss hervorgehen, dass die Wahl der Satzung der Fachschaft und der Satzung der Studierendenschaft und den Grundsätzen unmittelbar, frei, gleich und geheim entsprochen hat. Es muss außerdem die Informationen enthalten, wer wann und wo gewählt wurde (inklusive Datum der Wahlankündigung) und wie die Stimmverteilung war.
- Ausgefülltes Registrierungsformular (hier herunterladen)
- Satzung der Fachschaft
- Entweder als Link im Registrierungsformular oder als PDF
- Wenn es seit der letzten Registrierung Änderungen gab, muss eine Zusammenfassung der Änderungen angehängt werden
- (Wahlordnung der Fachschaft)
- Nur wenn die Fachschaft eine eigene Wahlordnung hat
- Entweder als Link im Registrierungsformular oder als PDF
- Wenn es seit der letzten Registrierung Änderungen gab, muss eine Zusammenfassung der Änderungen angehängt werden
- Eingescanntes Wahlprotokoll
- Per Hauspost an VeFa-Präsidium, Am Neuen Palais 10, Haus 6, Universität Potsdam
- Das originale unterschriebene Wahlprotokoll
Der Eingang der Registrierungsunterlagen wird per E-Mail bestätigt und bei Nachfragen werdet ihr kontaktiert. Wenn es Unklarheiten bei der Registrierung gibt, ist das Präsidium gerne behilflich.