Die Studierendenschaft der Universität Potsdam ist ein Bürokratiemonstrum wie sie hier überall durch die Gegend rennen. Um nicht von ihm überrollt zu werden, solltet ihr an folgende Fristen denken:

Schaut bitte hier weiter: Wahlunterlagen

Wahlen des FSRs

Einmal im Jahr hat sich der FSR neu zu konstituieren. Dazu müssen Wahlen abgehalten werden. Hierzu gelten §1 und §7 der Rahmenwahlordnung. Zur Registrierung beim Studieredenparlament schickt Ihr ein Wahlprotokoll an das Finanzreferat des AStA, welches die Registrierung vornimmt. Dieses Wahlprotokoll muss die Informationen enthalten, wer wann wo und wie gewählt wurde. Es muss unterzeichnet werden von einem /r unabhängigen WahhelferIn, der nicht zur Wahl kandidiert hat.

Quartalsweise Abrechnungen

Um Überweisungsstaus am Ende des Haushaltsjahres zu vermeiden, sollte mindestens einmal im Quartal abgerechnet werden. Dabei gelten folgende Quartale:

1. Quartal: Oktober-Dezember

2. Quartal: Januar-März

3. Quartal: April-Juni

4. Quartal: Juli-September

Letzte Abrechnung bis zum 30.09.

Zum 1.10 beginnt das neue Semester und damit auch ein neues Haushaltsjahr für die Studierendenschaft. Bis dahin müssen alle Abrechnungen für das vergangenen Jahr beim AStA eingereicht werden, damit auch der AStA den Jahresabschluss  vornehmen kann. Zu spät eingereichte Abrechnungen können nach Buchabschluss des AStA nicht mehr berücksichtigt werden.

Jahresabschluss bis zum 31.10.

Um auch im nächsten Jahr auf das zugeteilte Budget zugreifen zu können, ist neben der Registrierung beim StuPa durch Wahl (siehe oben) auch die „finanzielle „Registrierung beim Finanzreferat des AStA nötig. Hierzu sollten folgende Unterlagen eingereicht werden.

  1. Jahresendabrechnung – Aufstellung aller Ausgaben und Einnahmen
  2. eventuell Nachtragshaushalt über das vergangene Jahr0
  3. Haushaltsplan für das kommende1 Jahr
  4. Einnahmen-/ Ausgabenbuch
  5. Inventarliste
  6. Bücherliste
  7. Kontoauszüge2
  8. eventuell Antrag auf Dauervorschuss

Desweiteren muss der Dauervorschuss im Rahmen des Jahresabschlusses an den AStA zurück überwiesen werden.

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0. Bei Abweichungen der Jahresendabrechnung zum Haushaltsplan von über 10% sollte ein Nachtragshaushalt durch den FSR beschlossen werden.

1. Da die endgültigen Studierendenzahlen erst im Laufe des Dezembers von der Uni eintrudeln müsst ihr zur Grundlage Eures Haushaltsplanes vorläufig die Studierendenzahlen aus dem Vorjahr nehmen. Dies sollte nach ablauf des zweiten Quartal (Jan.-März) in einem Nachtragshaushalt angepasst werden.

2. Fachschaftsräte, die von vornherein die Kontoauszüge zum AStA schicken lassen, müssen dies natürlich nicht tun.